Forschung und Entwicklung bei Blitzsicht

Zwei Entwicklungsvorhaben wurden im August 2026 von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage als Forschung und Entwicklung bescheinigt.

Was hier bescheinigt wurde

Ein Teil unserer Arbeit fließt nicht in Kundenprojekte, sondern in Verfahren, die es vorher so nicht gab. Für zwei dieser Vorhaben haben wir am 7. August 2026 eine Bescheinigung der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) erhalten. Die BSFZ prüft dabei drei Kriterien: ob das Vorhaben neuartig ist, ob sein Ergebnis zu Beginn ungewiss war und ob planmäßig vorgegangen wurde.

„Das BSFZ-Siegel bescheinigt Unternehmen, die mindestens einen positiven Bescheid durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) erhalten haben, ihre FuE-Tätigkeit."

Beide Vorhaben führen wir eigenbetrieblich durch — es steckt keine zugekaufte Auftragsforschung dahinter.

BSFZ-Siegel 2026 — Forschung und Entwicklung bescheinigt

Mehr zum Siegel und zur Bescheinigungsstelle: bescheinigung-forschungszulage.de

Die beiden Vorhaben

Vorgangsnummer 875-280-021/2026-1

Forensische DSGVO-Tracking-Detektion

Automatisierter Abgleich von Website-Verhalten und Datenschutzerklärung mit gerichtsfester Beweiskettenbildung

  • LaufzeitMai bis Dezember 2026
  • StandBescheinigt ohne Einschränkung

Eine Datenschutzerklärung beschreibt, was eine Website tun soll. Was sie tatsächlich tut, steht dort selten vollständig — Skripte laden nach, Einwilligungsdialoge setzen Cookies vor der Zustimmung, eingebettete Karten öffnen Verbindungen in Drittländer.

Abgleich von beobachtetem Website-Verhalten und Datenschutzerklärung Drei beobachtete Vorgänge stehen dem gegenüber, was die Datenschutzerklärung dazu sagt. Analytics-Skript lädt und ist genannt — deckt sich. Cookie vor der Einwilligung und Kartenladen aus einem Drittland sind nicht genannt — zwei Abweichungen. Daraus entsteht ein protokollierter Befund. Beobachtet im Browser Text der Erklärung Analytics-Skript lädt ✓ in der Erklärung genannt Cookie vor der Einwilligung ✗ nicht genannt Karte lädt aus Drittland ✗ nicht genannt 2 Abweichungen, mit Zeitstempel protokolliert
Das Verfahren stellt beides automatisiert gegenüber. Schwierig ist nicht das Messen, sondern die Beweiskette: Jeder Befund muss später überprüfbar bleiben.

Was daraus schon nutzbar ist: der kostenlose Website-Audit →

Vorgangsnummer 875-280-021/2026-2

Multi-Agent-Orchestrierung unter harten Constraints

Autonome Softwareentwicklung im Solo-Operator-Betrieb (Captain/Worker/Grader)

  • LaufzeitApril bis Dezember 2026
  • StandBescheinigt mit Einschränkung

Ein einzelner Entwickler kann mehrere KI-Agenten parallel arbeiten lassen — aber nur, wenn das Ergebnis überprüfbar bleibt. Ohne Kontrollschicht produzieren solche Systeme Code, der plausibel aussieht und im Detail falsch ist.

Rollentrennung aus Captain, Workern und Grader Ein Captain zerlegt die Arbeit und vergibt sie an drei Worker, die jeweils genau eine abgegrenzte Aufgabe in einer eigenen isolierten Arbeitskopie ausführen. Ein Grader prüft die Ergebnisse unabhängig gegen vorher festgelegte Abnahmekriterien. Besteht die Prüfung, wird übernommen; besteht sie nicht, geht die Aufgabe zurück an den Captain. Captain zerlegt und vergibt Worker isolierte Arbeitskopie Worker isolierte Arbeitskopie Worker isolierte Arbeitskopie Grader prüft gegen Abnahmekriterien ✓ übernommen ✗ zurück an Captain
Der Grader prüft unabhängig und kennt den Lösungsweg nicht. Die Forschungsfrage ist, welche Randbedingungen diese Trennung braucht, damit sie unter realen Bedingungen trägt.

Der Bescheid nimmt einen Teil des Vorhabens aus — das Sammeln von Vergleichsdaten — und begrenzt die bescheinigte Phase auf die Entwicklung bis zum Test eines Prototyps. Wir nennen das hier, weil „zwei Vorhaben bescheinigt" korrekt ist, „vollumfänglich bescheinigt" aber nicht.

Was das Siegel nicht heißt

Weil das regelmäßig durcheinandergeht, hier die Abgrenzung — sie ist uns wichtiger als ein starker Satz:

Zweistufiges Verfahren nach dem Forschungszulagengesetz Am 1. Juni 2026 wurde der Antrag bei der Bescheinigungsstelle eingereicht. Am 7. August 2026 erging der Bescheid — Stufe eins, die Bescheinigung der FuE-Tätigkeit. Stufe zwei liegt beim Finanzamt und ist frühestens 2027 möglich; über eine steuerliche Zulage ist damit noch nicht entschieden. 01.06.2026 Antrag bei der BSFZ eingereicht 07.08.2026 Bescheid — Stufe 1 FuE-Tätigkeit bescheinigt frühestens 2027 Stufe 2 — Finanzamt noch nicht entschieden
Die Bescheinigung ist Stufe eins. Ob und in welcher Höhe daraus eine steuerliche Forschungszulage folgt, entscheidet das Finanzamt in einem eigenen Verfahren.
  • Es ist keine Auszeichnung und keine Qualitätsprüfung unserer Websites. Die BSFZ bewertet Entwicklungsvorhaben, nicht Kundenprojekte und nicht die Qualität unserer Arbeit für Sie.
  • Es ist keine Geldleistung, die wir erhalten hätten. Stufe zwei steht noch aus — siehe Zeitleiste oben.
  • Die Jahreszahl im Siegel ist kein Ablaufdatum. Sie steht für das Jahr, in dem die Bescheinigung erteilt wurde.
  • Es sagt nichts über die Forschungsart. Die BSFZ prüft die drei genannten Kriterien und entscheidet dann — eine Einstufung in Forschungskategorien nimmt sie im Bescheid nicht vor.

Die Bescheinigung wurde dem Einzelunternehmen Johannes-Maximilian Gottl erteilt, unter dem Blitzsicht firmiert.