Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die nachfolgenden AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (§ 310 Abs. 1 BGB). Verträge mit Verbrauchern werden ausdrücklich nicht geschlossen.
§ 1 Geltungsbereich, Vertragsschluss
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Blitzsicht (Inhaber: Johannes-Maximilian Gottl, Kremser Str. 35, 93055 Regensburg, USt-IdNr. DE238075962, im Folgenden „Blitzsicht") und ihren Auftraggebern (im Folgenden „Kunde") über die Erstellung, das Hosting und die Wartung von Websites („Website-as-a-Service") sowie damit verbundene Leistungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Blitzsicht stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(3) Vertragsschluss erfolgt durch Gegenzeichnung des Hauptvertrags durch den Kunden (DocuSeal oder gleichwertige elektronische Signaturlösung) und Annahme durch Blitzsicht. Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss seine Unternehmer-Eigenschaft.
§ 2 Vertragsgegenstand und Anlagen
(1) Konkreter Leistungsumfang, Tarif, Laufzeit und Vergütung ergeben sich aus dem Hauptvertrag und den dort referenzierten Anlagen:
- Anlage 1 — Leistungsbeschreibung / SLA
- Anlage 2 — Subprozessoren-Liste
- Anlage 3 — Preisliste (Bestandteil des konkreten Hauptvertrags)
- Anlage 4 — Onboarding-Anhang (Mitwirkungspflichten)
- Auftragsverarbeitungsvertrag — AVV nach Art. 28 DSGVO
(2) Daneben schließen die Parteien einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO mit Anlagen TOMs und Transfer Impact Assessment.
(3) Bei Widersprüchen zwischen den Dokumenten gilt folgende Rangfolge: Hauptvertrag > Anlagen > diese AGB > AVV im datenschutzrechtlichen Bereich.
§ 3 Vertragslaufzeit, Kündigung
(1) Die laufende Service-Vereinbarung beginnt mit Aktivierung der Customer-Site und verlängert sich jeweils stillschweigend um einen weiteren Monat. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.
(2) Beide Parteien können die laufende Service-Vereinbarung mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ordentlich in Textform kündigen.
(3) Die einmalige Setup-Pauschale wird mit der Abnahme der Website fällig. Als Abnahme gilt die Freigabe zum Go-Live durch den Kunden oder die Pauschalabnahme nach § 11 Abs. 2.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtiger Grund auf Seiten Blitzsichts liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug des Kunden mit zwei Monatsbeiträgen oder bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung. Wichtiger Grund auf Seiten des Kunden liegt insbesondere vor bei wesentlicher SLA-Unterschreitung in drei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten.
§ 4 Vergütung, Preisanpassung, Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung setzt sich aus einer einmaligen Setup-Pauschale und einer monatlichen Service-Vergütung („MRR") zusammen, jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) MRR ist monatlich im Voraus per SEPA-Lastschrift (GoCardless) zur Zahlung fällig. Bei Rückbelastungen ist Blitzsicht berechtigt, ein Bearbeitungsentgelt in Höhe der tatsächlichen Bankkosten weiterzubelasten.
(3) Blitzsicht ist berechtigt, die Preise jährlich zum 1. Januar entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindex (DESTATIS, Basis: Veröffentlichung Dezember Vorjahr) anzupassen. Anpassungen werden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.
(4) Sonstige Preisanpassungen sind mit einer Vorlaufzeit von 3 Monaten zulässig. Bei Anpassungen oberhalb der jährlichen Indexierung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht binnen 30 Tagen ab Mitteilung zu.
§ 5 Leistungserbringung, SLA, Service Credits
(1) Konkrete Leistungen und Verfügbarkeitszusagen ergeben sich aus Anlage 1 (Leistungsbeschreibung / SLA).
(2) Bei Unterschreitung der zugesicherten Verfügbarkeit gewährt Blitzsicht Service Credits gemäß Anlage 1. Service Credits sind die ausschließliche Rechtsfolge aus reinen Verfügbarkeits-Unterschreitungen; weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben nur unberührt, soweit gesetzlich zwingend (insbesondere Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben/Körper/Gesundheit).
§ 6 Haftung
(1) Blitzsicht haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für arglistig verschwiegene Mängel, für zugesicherte Eigenschaften sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Blitzsicht nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur in Höhe des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
(3) Die Haftung ist im Übrigen pro Vertragsjahr begrenzt auf den 12-fachen Betrag der vertraglich vereinbarten Monatspauschale aus dem konkreten Vertrag (siehe Hauptvertrag § 2 „Wesentliche Vertragspunkte", Zeile „Haftungsgrenze").
(4) Ausgeschlossen sind Ansprüche auf Ersatz mittelbarer Schäden, entgangenen Gewinns und Datenwiederherstellungs-Mehrkosten, die über die im SLA zugesicherten Backup-Wiederherstellungen hinausgehen.
(5) Blitzsicht haftet nicht für Inhalte, die der Kunde bereitstellt oder pflegen lässt, insbesondere nicht für deren urheber-, marken- oder wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit; insoweit stellt der Kunde Blitzsicht von Ansprüchen Dritter frei.
§ 7 Höhere Gewalt
(1) Beide Parteien sind von ihren vertraglichen Pflichten befreit, soweit und solange Erfüllungshindernisse vorliegen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen (höhere Gewalt). Hierzu zählen insbesondere globale Ausfälle wesentlicher Subprozessoren (Vercel, Cloudflare, Hetzner), behördliche Anordnungen, Kriegshandlungen, Pandemien, großflächige Stromausfälle.
(2) Erfüllungsfristen verlängern sich entsprechend. Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 90 Tage, steht beiden Parteien ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
§ 8 Subunternehmer und Subprozessoren
(1) Blitzsicht ist berechtigt, Subunternehmer und Subprozessoren zur Leistungserbringung einzusetzen.
(2) Die datenschutzrechtliche Einsetzung von Subprozessoren regelt der separate AVV (Anlage). Der Kunde erteilt mit Vertragsschluss seine allgemeine Genehmigung zur Beauftragung der in Anlage 2 (Subprozessoren-Liste) aufgeführten Anbieter im Sinne von Art. 28 Abs. 2 Satz 2 DSGVO.
(3) Wechsel oder Hinzunahme von Subprozessoren werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden über die öffentliche Subprozessoren-Seite und auf Wunsch zusätzlich per E-Mail mitgeteilt. Widerspruchsrechte richten sich nach AVV.
§ 9 Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Vom Kunden gelieferte Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Medien) bleiben Eigentum des Kunden. Der Kunde räumt Blitzsicht das einfache, nicht ausschließliche, zeitlich auf die Vertragsdauer beschränkte und örtlich auf die zur Leistungserbringung erforderlichen Standorte begrenzte Nutzungsrecht ein.
(2) Von Blitzsicht erstellte oder bearbeitete Inhalte (Designs, Layout, redaktionelle Texte) erhält der Kunde als einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich auf die Vertragsdauer beschränktes Nutzungsrecht ausschließlich zur Verwendung auf der vertragsgegenständlichen Website, soweit Abs. 3 nichts anderes bestimmt. Ein Anspruch auf Übertragung ausschließlicher Rechte oder auf Herausgabe von Designdateien (Figma, PSD o. Ä.) besteht nicht.
(3) Übergabe der Website bei Vertragsende: Blitzsicht übergibt dem Kunden binnen 5 Werktagen nach Vertragsende (Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist) die zum Beendigungszeitpunkt aktuelle Website als fertige, lauffähige Dateien (Build-Ergebnis: HTML, CSS, JavaScript, Bilder, Schriften), die bei jedem Anbieter statisch betrieben werden können. An diesen Dateien einschließlich der darin enthaltenen, von Blitzsicht erstellten Designs und Texte erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und örtlich unbeschränktes, übertragbares Nutzungsrecht (§ 31 UrhG). Den Quellcode der Website sowie das Baukastensystem cw-core behält Blitzsicht; ein Anspruch auf Herausgabe besteht nicht. cw-core steht unter keiner Open-Source-Lizenz.
(4) Datenexport bei Vertragsende: Speichert die Website Daten des Kunden (z. B. Formular-Eingänge), stellt Blitzsicht diese auf Anforderung des Kunden binnen 30 Tagen nach Vertragsende zusätzlich zu Abs. 3 als Export (CSV oder JSON) kostenlos zur Verfügung. Während der Vertragslaufzeit kann der Kunde jederzeit kostenlos eine Kopie der aktuellen Website-Dateien nach Abs. 3 anfordern.
(5) Open-Source-Komponenten unterliegen ihren jeweiligen Lizenzen.
§ 10 Liefer-Architektur und Marketing-Verwendung
(1) Blitzsicht liefert Websites in einer Architektur ohne zustimmungspflichtige Endgerätespeicherung im Sinne des § 25 TDDDG aus, insbesondere ohne Tracking-Cookies und ohne Cookie-Consent-Banner.
(2) Wünscht der Kunde die Integration von Tools, die eine Einwilligung nach § 25 TDDDG oder Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO auslösen (insbesondere Marketing-Cookies, Pixel, Drittanbieter-Tracking), berät Blitzsicht den Kunden hierzu, implementiert diese Tools jedoch nicht selbst. Die Implementierung erfolgt in eigener Verantwortung des Kunden oder eines von ihm beauftragten Dritten.
(3) Blitzsicht darf den Kunden nach gesonderter Zustimmung als Referenz benennen (Logo, Projektname, Kurzbeschreibung). Die Zustimmung wird im Hauptvertrag oder formlos in Textform erteilt und kann jederzeit für die Zukunft mit Wirkung von 14 Tagen widerrufen werden; bestehende Referenz-Inhalte werden dann entfernt.
(4) Verändert der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dritter die Website nach Übergabe so, dass datenschutz- oder wettbewerbsrechtliche Verstöße entstehen, trägt der Kunde die Verantwortung für diese Veränderungen im gesetzlichen Umfang. Eine darüber hinausgehende pauschale Freistellung Blitzsichts wird nicht vereinbart.
§ 11 Mitwirkungspflichten Kunde
(1) Der Kunde wirkt an der Leistungserbringung mit; Einzelheiten ergeben sich aus Anlage 4 (Onboarding-Anhang).
(2) Bei Verzug mit Mitwirkungshandlungen verlängern sich die Lieferfristen entsprechend. Verzögert sich die Mitwirkung um mehr als 30 Tage, kann Blitzsicht das Projekt zum erreichten Stand abnehmen lassen und in Rechnung stellen (Pauschalabnahme).
§ 12 Inhaltsverantwortung; Editor-Zugänge
(1) Der Kunde bleibt allein verantwortlich für sämtliche von ihm gelieferten oder pflegbar bereitgestellten Inhalte.
(2) Soweit der Kunde Editor-Zugänge erhält (CMS o. Ä.), liegt die Verantwortung für eingestellte Inhalte ausschließlich beim Kunden. Eine Wartungs- oder Korrekturpflicht Blitzsichts für vom Kunden eigenständig vorgenommene Änderungen besteht nicht; gesonderte Beauftragung möglich.
§ 13 Kein Erfolgsversprechen SEO / Conversion / Traffic
Blitzsicht implementiert technische SEO-Grundlagen nach dem Stand der Technik. Eine Garantie für Suchmaschinen-Rankings, Traffic-Mengen, Conversion-Raten oder Lead-Mengen wird ausdrücklich nicht abgegeben.
§ 14 Aufrechnung, Zurückbehaltung
(1) Aufrechnung des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.
§ 15 Geheimhaltung
(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit hinsichtlich aller im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt gewordenen Geschäftsinformationen der anderen Partei.
(2) Die Verpflichtung gilt für die Vertragsdauer und 3 Jahre über das Vertragsende hinaus.
§ 16 Vertragsübernahme bei Umstrukturierung
Blitzsicht ist berechtigt, das Vertragsverhältnis im Rahmen einer gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung (insbesondere bei Umwandlung des Einzelunternehmens Blitzsicht in eine UG/GmbH) auf den Rechtsnachfolger zu übertragen. Der Kunde wird hierüber informiert; ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht insoweit nicht, soweit die Leistungserbringung unverändert fortgeführt wird.
§ 17 Schriftform; Textform
(1) Sämtliche im Vertrag vorgesehenen Erklärungen und Mitteilungen können in Textform (§ 126b BGB) erfolgen, soweit nicht zwingend Schriftform gesetzlich vorgeschrieben ist.
(2) Vertragsänderungen und Nebenabreden bedürfen der Textform. Abweichungen vom Textformerfordernis bedürfen ihrerseits der Textform.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Regensburg, soweit nach § 38 ZPO zulässig.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt (salvatorische Klausel).
Anlagen
- Anlage 1 — Leistungsbeschreibung & SLA
- Anlage 2 — Subprozessoren-Liste
- Anlage 3 — Preisliste (Bestandteil des individuellen Hauptvertrags)
- Anlage 4 — Onboarding-Anhang (Mitwirkungspflichten)
- Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO
Stand: 13. Oktober 2026 · Version 1.1.